Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Maklervertrag


Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

2. Angebot


Das Angebot des Maklers ist freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt.

3. Doppeltätigkeit


Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Provision


Mit rechtswirksamem Abschluß des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in Höhe von 3,57 %, soweit das Angebot nicht einen anderen Provisionssatz ausweist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung ist mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

5. Gleichwertigkeit


Dem Abschluß eines Kaufvertrages entsprechen die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
6. Beurkundung 

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

7. Haftung


Die Objektbeschreibung wird aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler übernimmt für deren Richtigkeit keine Haftung. Die Überprüfung der Richtigkeit obligt dem Verkäufer.

8. Schlußbestimmungen


Erfüllungsort für die gegenseitige Verpflichtung aus einem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.